Israel Explorer

AGB

Israel Explorer

Liebe Reisefreunde,

bitte schenken Sie diesen Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen, die wir Ihnen vor Buchung online zur Verfügung stellen und deren Inhalt Sie mit Ihrer Reiseanmeldung annehmen und bestätigen.

Diese gelten für Pauschalreisen der Marken Israel-explorer.de, sowie unter dem letzten Punkt „Reisevermittlungstätigkeit“ auch für vermittelte Reisen namhafter Reiseveranstalter. Bitte beachten Sie die Nennung Ihres gebuchten Leistungsträger auf der Ihnen übermittelten Reisebestätigung, somit gleichlautend den damit nachfolgenden Reisebedingungen und von Ihnen als akzeptiert gelten.

Diese Reisebedingungen gelten nicht für als Einzelleistungen gekennzeichnete Leistungen (Flugvermittlung, einzeln gebuchte Unterkünfte, Mietwagen, Camper, Eintrittskarten etc.) und die Vermittlung verbundener Reiseleistungen im Sinne des § 651w BGB. Über diese erhalten Sie jeweils gesonderte Informationen. Darüber hinaus gelten diese Reisebedingungen für Geschäftsreisen nur soweit, als diesen kein Rahmenvertrag über die Organisation von Geschäftsreisen zugrunde liegt.

1. Abschluss des Reisevertrages, Vermittlungstätigkeit
2. Bezahlung
3. Kinderermäßigungen
4. Besondere Hinweise für Ferienwohnungen und Ferienhäuser 5. Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung, Reiseleitung
6. Flugbeförderung
7. Leistungsänderungen
8. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/Gebühren
9. Umbuchung, Ersatzperson
10. Reiseversicherungen
11. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
12. Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung
13. Schadenersatz
14. Verbraucherstreitbeilegung/OS-Plattform und Abtretung
15. Pass-,Visa-,Zoll-,Devisen- und Gesundheitsbestimmung
16. Datenschutz
17. Allgemeines
18. Reisevermittlungstätigkeit Israel- & Jordanien-Explorer

 

1 Abschluss des Reisevertrages, Fremdleistungen

1.1
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes ist die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bei Buchung vorliegen. Der Pauschalreisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form.

1.2
Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3
Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine Reisebestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält. Bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien, vor Ort in unserer Agentur, besteht die Option eines kostenpflichtigen Ausdrucks der Reisebestätigung in Papierform, ansonsten, insbesondere im elektronischen Geschäftsverkehr, reicht die Übermittlung auf einem dauerhaften elektronischen Datenträger. Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist der Reiseveranstalter an das neue Angebot 7 Tagen gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und Sie innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären.

1.4
Die vom Reiseveranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittspauschalen (gem. Art. 250 § 3 Nrn. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wird.

1.5
Wir weisen darauf hin, dass gemäß §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen werden (Brief, Telefon, E-Mail, SMS, Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe dazu auch Ziffer 8). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Buchenden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht. 

2 Bezahlung

2.1
Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung bei der TOURVERS abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich auf der Bestätigung. Darüber hinaus ergeben sich aus der Bestätigung die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Rücktritt.

2.2
Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig.

2.3
Der restliche Preis wird 29 Tage vor Reiseantritt fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und die Reiseunterlagen bereitliegen und Ihnen zur Übermittlung bereitstehen. Bei Kurzfristbuchungen (ab dem 28. Tag vor Reisebeginn) wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.

2.4
Die Gebühren im Falle eines Rücktritts (vgl. Ziffer 8) und Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziffer 9) werden jeweils sofort fällig.

 

2.5 Zahlungsabwicklung

2.5.1
Alle Zahlungen sind ausschließlich per Überweisung auf das auf der Rechnung/Reisebestätigung übermittelte Konto möglich.

Pauschalreisen der Marke Israel-Explorer akzeptieren keine Lastschriften oder Kreditkartenzahlungen.

2.6
Im Ausnahmefall akzeptiert die Marke Israel-Explorer eine kostenpflichtige Kreditkartenzahlung. Die tagesaktuellen Kreditkartenentgelte werden Ihnen auf Anfrage und Wunsch unter Angabe der Buchungsnummer schriftlich angeboten und der Reisenden entscheidet dies in Schriftform der Akzeptanz oder Ablehnung.

2.7
Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können nur bis 35 Tage vor Reiseantritt und nur für noch offen stehende Zahlungen vorgenommen werden.

2.8
Sollte Ihnen der Reiseplan nicht bis spätestens 4 Werktage vor Reiseantritt zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an uns. Bei Kurzfristbuchungen oder Änderungen der Reise ab 14 Tagen vor Reiseantritt erhalten Sie einen Reiseplan über den gleichen Weg wie bei längerfristigen Buchungen. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, den Reiseplan nach Erhalt sorgsam zu überprüfen.

2.9
Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Reiseveranstalter von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Der Reiseveranstalter kann bei Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktritts-gebühren entsprechend den Ziffern 8.2, 8.5 verlangen. Wenn Sie Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behalten wir uns zudem vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 15 zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.

2.10
Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sind, soweit nicht ausdrücklich vermerkt, nicht im Reisepreis enthalten. Für diese Serviceleistungen erhalten Sie elektronisch das „Concierge-Services“-Angebot übermittelt. Die anfallenden Honorare sind nur per Überweisung auszugleichen.

3 Kinderermäßigungen

Maßgebend ist das Kindesalter bei Reiseantritt. Unabhängig davon ist jedes mitreisende Kind und dessen Alter bei der Buchung anzugeben. Den Umfang der Kinderermäßigungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Kinder unter 2 Jahren werden bei Flügen im Rahmen von Pauschalarrangements ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug unentgeltlich befördert, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Im Rahmen von Pauschalarrangements mit Linienflugbeförderung und bei reinen Flugangeboten werden für Kinder unter 2 Jahren die Verwaltungsgebühren des Leistungsträgers (der Airline) weiterbelastet, ohne Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Bei falschen Altersangaben ist der Reiseveranstalter berechtigt, darauf beruhende Differenzen zum korrekten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 150,– nach zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Bearbeitungskosten bleibt Ihnen unbenommen.

 

4 Besondere Hinweise für Ferienwohnungen/-Häuser

Generell gilt bei dieser Unterbringungsart das lokale Beherbergungsgesetz des Landes in dem sich die Unterkunft befindet.

Das Pauschalreiserecht findet hier keine Anwendung, auch wenn es ein Bestandteil einer gebuchten Reise ist!

Verbrauchsabhängige Nebenkosten oder solche für von Ihnen gewünschte Zusatzleistungen sind in der Regel nicht im Reisepreis eingeschlossen. Sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes erwähnt ist, sind sie unmittelbar am Ort zu zahlen. Die Ferienwohnung/das Ferienhaus darf nur von der in der Leistungsbeschreibung angegebenen und in der Bestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Bei Übergabe der Schlüssel kann ein angemessener Betrag (Kaution) als Sicherheit für evtl. Schäden oder vor Ort zu zahlende, verbrauchs-abhängige Nebenkosten verlangt werden. Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt, wenn die Ferienwohnung / das Ferienhaus bei Beendigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem Zustand gereinigt zurückgegeben worden sind.

5 Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung, Reiseleitung 5.1 Sonderwünsche

5.1.1
Wir dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Der Reiseveranstalter bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht ausgeschrieben sind, z. B. benachbarte Zimmer oder Zimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen. Wir sind weder vor noch nach Abschluss des Reisevertrages berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung des Reiseveranstalters, von Leistungsbeschreibungen bzw. bereits abgeschlossenen Reiseverträgen abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, soweit sie hierzu nicht gesondert bevollmächtigt sind. Bitte beachten Sie, dass innerhalb einer Wohneinheit nur identische Verpflegungsleistungen gebucht werden können. Dies gilt auch für mitreisende Kinder.

5.1.2
Für die Bearbeitung individueller, von der jeweiligen Leistungsbeschreibung abweichender Reisen wird eine Gebühr von € 55,– pro Reisenden und Woche erhoben zuzüglich der Ihnen übermittelten Honorarforderungen des „Concierge-Service“.

5.1.3
Bei von Reisenden im Zielgebiet gewünschten Flug- und / oder Hotelumbuchungen behält der Reiseveranstalter sich zusätzlich zu den gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten die Erhebung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr pro Person vor. Bei Angeboten von tageaktuellen oder sogenannten X-Angeboten sind Flugumbuchungen nicht möglich.

5.1.4
Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen die Leistungsbeschreibung dies ausdrücklich zulässt.

5.2 Reiseverlängerung
Falls Sie länger an Ihrem Urlaubsort bleiben wollen, sprechen Sie bitte möglichst frühzeitig Ihre Reiseleitung oder die örtliche Vertretung. Wir verlängern Ihren Aufenthalt gerne, wenn entsprechende Unterbringungs- und Rückbeförderungsmöglichkeiten verfügbar sind. Die Kosten für eine Verlängerung sind wahlweise bei uns oder vor Ort zu zahlen. Bitte beachten Sie die mit Ihrer Rückreise verbundenen tariflichen Bedingungen sowie die Gültigkeitsdauer Ihrer Reiseversicherungen und eventuell erforderlicher Visa. Bei tageaktuellen oder sogenannten X-Angeboten sind Reiseverlängerungen nicht möglich.

5.3 Reisebetreuung
Bei den angebotenen Reisen betreut Sie eine unserer Agenturen; in den meisten Feriengebieten von Reiseleitern des Reiseveranstalters bzw. von örtlichen Vertretern des Reiseveranstalters (z. B. Vermietern von Ferienwohnungen). Ansonsten finden Sie Kontaktdaten in Ihrem Reiseplan. Bei Beanstandungen beachten Sie bitte die besonderen Hinweise unter Ziffer 13.7.2.6 Flugbeförderung 6.1 Ausführendes Luftfahrtunternehmen/ gemeinschaftliche Liste Der Reiseveranstalter ist gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität der/des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen („gemeinschaftliche Liste“), finden Sie unter www.lba.de Airlines mit Flugverbot.

 

6. Zwischenlandungen

Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann. Generell gilt der Hinweis, dass Flugzeiten aus Flugbetrieblichen Gründen und/oder Auslastung verschoben werden können.

6.1
Es wird dringend empfohlen, Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente ausschließlich im Handgepäck zu befördern.

 

7 Leistungsänderungen

7.1
Vor Vertragsschluss kann der Reiseveranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor Buchung informiert wird.

7.2 Änderungen
Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

7.3
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten.

7.4
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter ihm eine solche Reise angeboten hat. Der Kunde ist verpflichtet auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 7.3.in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.

7.5
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

7.6
Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeit und / oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, allein der Kapitän.

 

8 Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn

8.1
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von dem Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

8.2
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungort erheblich be-einträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Rücktrittsgebühren sind in Ziffer 8.4 pauschaliert. Sie bestimmen sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Die nachfolgenden Pauschalen berücksichtigen ferner den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn. Sie sind auf Verlangen des Kunden vom Reiseveranstalter zu begründen. Dem Kunden bleibt darüber hinaus der Nachweis offen, die dem Reiseveranstalter zustehenden Gebühren seien wesentlich geringer als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.

8.3
Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Reiseveranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.

8.4

Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person /pro Wohneinheit bei Rücktritt:

8.4.1 Standard-Gebühren:

A -Reise mit einer Flugbeförderung

bis zum 29. Tag vor Reiseantritt 55 %

ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 80 %

ab dem 14. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises

 

B -Reise ohne eine Flugbeförderung

bis zum 29. Tag vor Reiseantritt 25 %

ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 50 %

ab dem 14. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises

 

8.4.2 Ausnahmen von der Standardregelung:

A: Ferienwohnungen /-Häuser /Appartements, Caravan Parks, auch bei Bus-/Bahnanreise, Motorradrundreisen, Sonderreisen bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 55 %

ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 75 %

ab dem 35. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 %des Reisepreises

 

B: Mietwagen

bis zum 31. Tag vor Reiseantritt € 95
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises

 

C: vermittelte Eintrittskarten
z. B. für Musicals, Eintrittskarten o.ä.  100%

 

D: sogenannte X-Produkte / tagesaktuelle Reiseangebote
Unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts gelten die Rücktrittsgebühren in Höhe von 90 % des Reisepreises

 

E: Produkte mit dem Vermerk „Kostenloser Storno bis …“

Diese gekennzeichneten Reiseangebote werden gemäß den Vorgaben des gebuchten Veranstalters kostenfrei storniert zuzüglich einer Aufwandsentschädigung für administrative Aufwendungen in Höhe von € 95,- je Buchung.

 

F: Corona-Sonderregelung

Gekennzeichnete und ausgewiesene Sonderbedingungen aufgrund der COVID-19 Pandemie werden anhand der Bedingungen des Reiseveranstalters vorgenommen zuzüglich:

Umbuchungsgebühr       € 95,- pro Person
Kostenfreie Umbuchung zum tagesaktuellen Reisepreis zzgl der o.g. Umbuchungsgebühr.

Bearbeitungsentgelt       € 95,- je Buchung
Im Falle einer Stornierung ohne Neubuchung

8.5
Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

8.6
Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur teilweisen oder vollständigen Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

8.7
Ihr Recht, innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn durch Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger einen Ersatzteilnehmer zu stellen (siehe unten Ziffer 9.2), bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.

 

9 Umbuchung, Ersatzperson

9.1
Auf Ihren Wunsch nimmt der Reiseveranstalter, soweit durchführbar, bis zum 34. Tag vor Reiseantritt bzw. bei Reisen im Sinne der Ziffer 8.4.2 A bis zum 50. Tag vor Reiseantritt eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor. Als Umbuchungen gelten z. B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung. Dafür wird eine gesonderte Gebühr von € 100,– pro Person erhoben. Gegenüber Leistungsträgern (z. B. Fluggesellschaften) entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Bitte achten Sie deshalb auch auf die korrekte Schreibweise Ihres Namens entsprechend Ihrem Pass. Bitte beachten Sie, dass Umbuchungen zum Verlust von zum Zeitpunkt der ursprünglichen Buchung ggf. geltenden Vergünstigungen und Rabatten und damit zu höheren Endpreisen führen können. Änderungen nach den oben genannten Fristen (z. B. bei Flugreisen / Standard-Gebühren) sowie Änderungen über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung (Ziffer 1.1) hinaus, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 8.4 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Des Weiteren können Flugumbuchungen, Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels und des Reiseantritts bei Angeboten von X-Produkten und von gesondert gekennzeichneten Pauschalreisen, die Linienflug-Sondertarife enthalten, stets nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 8.4 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Bei Produkten, die mit „90 % Rücktrittsgebühr ab Buchung“ gekennzeichnet sind, besteht kein Anspruch auf Umbuchung.

9.2
Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn kann der Reisende auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter spätestens vierzehn (14) Tage vor Reisebeginn zugeht. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten anstelle des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte vertragliche Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Reiseveranstalter berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten pauschal € 100,– zu verlangen. Gegenüber Leistungsträgern (z. B. Fluggesellschaften) tatsächlich entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Dem Reisenden bleibt der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten unbenommen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

9.3
Bei Produkten, die mit „Kostenloser Storno bis …“ gekennzeichnet sind, ist eine Umbuchung gem. Ziffer 9.1 und der Eintritt eines Dritten gem. Ziffer 9.2 bis 17:00 Uhr (MEZ) am Anreisetag kostenpflichtig möglich.

 

10 Reiseversicherungen

Die Reiseveranstalter empfehlen den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Bitte beachten Sie hierzu die besonderen Angebote in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen. Einzelheiten zum Versicherungsschutz erhalten Sie auf Wunsch elektronisch übermittelt.

 

11 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

11.1
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Reiseveranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Der Reiseveranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.

11.2
Der Reiseveranstalter kann bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. in der Bestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 2 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten (Zugang beim Reisenden). Der Reiseveranstalter informiert den Reisenden selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis dann unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurück.

11.3
Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

11.4
Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter „www.auswaertiges-amt.de“ sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000.

 

12 Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung

12.1
Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht frei von Reisemängeln erbracht, kann der Reisende Abhilfeverlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

12.2
Der Reisende kann eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht frei von Reisemängeln erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen. Die sich aus einer Minderung des Reisepreises ergebenden Rechte (§ 651m BGB) verjähren abweichend von § 651j BGB innerhalb von drei Jahren. Für den Verjährungsbeginn gilt § 199 Abs. 1 BGB.

12.3
Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

12.4
Ist eine Pauschalreise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende den Reisevertrag– in seinem eigenen Interesse und aus Beweis-sicherungsgründen wird Schriftform empfohlen – kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe von dem Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende, sofern der Vertrag die Beförderung umfasste, den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet dem Reiseveranstalter nur den auf die in Anspruch genommenen bzw. zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.

 

13 Schadensersatz

13.1
Bei Vorliegen eines Reisemangels kann der Reisende unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Reisemangel ist von dem Reisenden verschuldet, ist von einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist und für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar war oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Er kann auch eine angemessene Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wird.

13.2 Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden nicht schuldhaft herbeigeführt wird.

13.3 Deliktische Schadenersatzansprüche
Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des doppelten Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.

13.4
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise sind. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

13.5
Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Reiseveranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Reiseveranstalter empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.

13.6
Soweit ausgeschrieben und auf Ihrer Bestätigung vermerkt, enthält Ihr Flugticket Fahrscheine „Rail & Fly“ der DB AG. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten des Reiseveranstalters und der Reisenden nach dem Reisevertragsrecht und diesen ausführlichen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt. Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Abflughafen selbst verantwortlich.

13.7 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen

13.7.1
Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.7.2
Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüglich der Reiseleitung im Sinne der Ziffer 5.3 Satz 1 bzw. dem Ansprechpartner im Sinne der Ziffer 5.3 Satz 2 mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Ist die Reiseleitung bzw. Ihr Ansprechpartner nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungsträger (z. B. Transfer-Unternehmen, Hotelier, Schiffsleitung), den Reiseveranstalter bzw. an dessen örtliche Vertretung oder der Notrufnummer: 0049 172 280 5585. Die notwendigen Telefon- und Telefaxnummern sowie E-Mail-Adressen finden Sie in Ihren Reiseunterlagen oder in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 1.1).

Gäste von Ferienwohnungen / -häusern / Appartements müssen bitte unverzüglich bei dem im Voucher angegebenen Ansprechpartner Abhilfe verlangen.

Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen empfiehlt der Reiseveranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen zwei Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reise-leitung oder der örtlichen Vertretung des Reiseveranstalters anzuzeigen.

13.7.3
Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

13.8 Verjährung
Die Schadensersatzansprüche des Kunden aus § 651n Abs. 1 BGB, mit Ausnahme der Ansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, verjähren abweichend von § 651j BGB innerhalb von drei Jahren. Für den Verjährungsbeginn gilt § 199 Abs. 1 BGB. Die gesetzlichen Ersatzansprüche des Reiseveranstalters wegen Veränderung oder Verschlechterung der dem Kunden im Rahmen der Durchführung der Reise überlassenen Sachen verjähren in sechs Monaten nach Reiseende.

 

14 Verbraucherstreitbeilegung

14.1
Viele Reiseveranstalter nehmen derzeit nicht an einem – für sie freiwilligen – Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil. Daher kann ein solches Verfahren und auch die von der EU Kommission unter ec.europa.eu/consumers/odr/ bereitgestellte Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten von unseren Kunden nicht genutzt werden.

14.2
Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen oder Mitreisenden einer gemeinsam angemeldeten Gruppe.

 

15 Pass-,Visa-,Zoll-,Devisen/ Gesundheitsbestimmungen
15.1
Der Reiseveranstalter wird den Kunden / Reisenden über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung erforderlicher Visa vor Vertragsschluss sowie ggf. bis zum Reiseantritt über eventuelle Änderungen unterrichten.

15.2
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

15.3
Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie ihn mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von dem Reiseveranstalter zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.

15.4
Entnehmen Sie bitte der vertraglichen Information, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt, und achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder benötigen eigene Dokumente.

15.5
Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.

15.6
Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern (z. B. Afrika, Vorderer Orient) zurückkehren. Entsprechende Informationen entnehmen Sie bitte den aktuellen Angaben des Auswärtigen Amt.

 

16 Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

 

17 Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

 

18  Tätigkeit als Reisevermittler

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Reisenden und der von der Frank Theuerkorn Travellounge Theuerkorn (nachfolgend „FTT“) erbrachten VermittlungstätigkeitEs gelten für den Vermittlungsvertrag ausschließlich die nachfolgenden AGB’s von RB. Der Geltung etwaiger AGB des Reisenden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

FTT bietet dem Reisenden sämtliche Reiseleistungen verschiedenster Reiseveranstalter und Leistungsträger (z. B. bei Einzelreiseleistungen oder verbundene Reiseleistungen) ausschließlich zur Vermittlung als Reisevermittler, Vermittler verbundener Reiseleistungen oder Vermittler von Einzelreiseleistungen an.

Der Reisende erteilt durch die Buchung FTT den Vermittlungsauftrag. FTT nimmt den Vermittlungsauftrag des Kunden in Textform, schriftlich oder (fern-) mündlich an.

Für den von FTT vermittelten Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Reiseveranstalter oder Leistungsträger (nachfolgend auch Anbieter) sind allein die AGBs des jeweiligen Anbieters maßgeblich. Die AGB der jeweiligen Anbieter werden vor der Reisebuchung angezeigt bzw. zur Kenntnis gegeben und müssen durch den Teilnehmer/Reisenden ausdrücklich bestätigt werden. Sollten keine AGB eines Anbieters vorliegen (etwa bei Linienflügen), kommen die jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft zur Anwendung, über die sich der Reisende vor der Buchung Kenntnis verschafft hat.

1.7 Vermittlungsauftrag und Zahlungsbedingungen

Mit der Buchung erteilt der Reisende FTT den rechtsverbindlichen Auftrag, für den Reisenden bei einem bestimmten Anbieter bestimmte Reiseleistungen zu vermitteln.

Die Buchung ist in rechtlicher Hinsicht das Angebot des Reisenden an den Anbieter auf Abschluss eines Reisevertrages. Dieses übermittelt FTT an den Anbieter. Die Übermittlung durch FTT stellt keine Annahme des Angebotes des Reisenden auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Anbieter dar. Der Anbieter entscheidet in eigener Verantwortung über die Annahme. Nimmt er das Angebot des Reisenden an, erhält der Reisende eine schriftliche Reisebestätigung oder Reisebestätigung in Textform.

FTT als Vermittler ist nicht verpflichtet, den Reisepreis gegenüber dem Anbieter für den Reisenden zu verauslagen. Nachteile des Reisenden, die durch eine nicht fristgerechte Zahlung des Reisenden verursacht werden, hat der Reisende selbst zu tragen.

Rechnungen, welche durch FTT gestellt und eingezogen werden (Reisebüroinkasso durch FTT), erfolgen im Namen und für Rechnung des Anbieters. Rechnungen sind zu dem in der Rechnung dargestellten Termin zu bezahlen.

Bei Vermittlung einer Pauschalreise wird in Fällen des Reisebüroinkassos durch FTT der Sicherungsschein gem. § 651r BGB vor Zahlung übergeben. Bei Vermittlung verbundener Reiseleistungen wird FTT für die nach § 651 w Abs. 3 BGB erforderliche Kundengeldabsicherung sorgen und dem Reisenden den dazugehörigen Sicherungsschein aushändigen.

1.8 Reiseunterlagen für vermittelte Reiseleistungen
Reiseunterlagen werden dem Reisenden ausgehändigt, per E-Mail übermittelt oder in Einzelfällen bei den Leistungserbringern des jeweiligen Anbieters (Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenunternehmen etc.) hinterlegt.

Wünscht der Reisende den Versand von Reiseunterlagen per Post, so hat der Reisende alle hieraus entstehenden Kosten zu tragen. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.

Soweit der Reisende die Vermittlung von Reiseversicherungen durch FTT wünscht, übermittelt FTT dem Reisenden die Versicherungsunterlagen durch persönliche Übergabe oder per E-Mail. Die Versicherungsunterlagen bestehen regelmäßig aus den Versicherungsbedingungen und einer Versicherungsnummer.

Der Reisende wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm durch das Reisebüro ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und bei festgestellten Unstimmigkeiten umgehend das Reisebüro oder den Anbieter direkt hiervon zu unterrichten, um Schäden zu vermeiden.

1.8.1 Erstellung Reiseunterlagen bei Vermittlungstätigkeit

Grundsätzlich werden Flugtickets spätestens 2 Tage nach Buchung ausgestellt und entsprechend der gewählten Versandart an den Reisenden zugestellt oder übergeben. Dies gilt nur, soweit die entsprechende Airline als Reiseanbieter keine anderweitigen Ausstellungsfristen vorgegeben hat. FTT kann auf Wunsch Flugtickets auch später ausstellen, wobei darauf hingewiesen wird, dass ab Ausstellung im Falle einer Stornierung oder eines Umbuchungswunsches des Reisenden, durch den Anbieter Storno‑/Umbuchungsgebühren in Höhe von bis zu 100% des Reisepreises anfallen können. Ein rechtlicher Anspruch auf Aushändigung besteht erst zum Abflugtag. Der Reisende hat zu beachten, dass nach Ausstellung der Tickets im Falle einer Stornierung/Umbuchung zuzüglich zu den von den Anbietern ggf. erhobenen Storno‑/Umbuchungsgebühren eine Bearbeitungsgebühr durch RB erhoben wird.

Gemäß der EU-Verordnung VO 2111/05 weist das FTT hiermit auf die Verpflichtung des Reisevermittlers hin, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. FTT verweist insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informiert FTT den Reisenden vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, wird FTT sicherstellen, dass dem Reisenden die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

1.8.3 Concierge-Service bei Vermittlungstätigkeit

Zur Erstellung der Reiseunterlagen hat der Reisende die Auswahl einer elektronischen Übermittlung (E-Mail) der Reiseunterlagen sowie die Erstellung der Reiseunterlagen und Zusendung auf dem Postweg. Dieser FTT-Concierge-Service ist kostenpflichtig zur Auswahl:

Paket Basis:    € 30,- je Buchungsvorgang
– Erstellung / Ausdruck der Reiseunterlagen
– Postzustellung der Reisebestätigung & Reiseunterlagen

Paket Best:     € 50,- je Buchungsvorgang
Zusätzlich zu Paket Basis:
– Erstellung eines detaillierten Reiseplans
– Beratung und Buchung von Sitzplätzen
– Meldung von Sonderwünschen ans Hotel

Paket Premium: € 75,- je Buchungsvorgang
Zusätzlich zu Paket Best:
– Beratung & Buchung von Ausflügen
– Erstellung des Schiff-Manifest für Ihre Kreuzfahrt
– Zugauskünfte zu Rail & Fly-Tickets

 

1.9 Umbuchung/Rücktritt bei vermittelten Leistungen

Aus Umbuchungen sowie dem Rücktritt vom Reisevertrag können dem Reisenden zum Teil erhebliche Kosten erwachsen. Diese Regelungen richten sich nach Abschluss des Vertrages mit dem Anbieter der betreffenden vermittelten Reiseleistung ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters als Vertragspartner des Reisenden. Zur Vermeidung dieses Kostenrisikos empfiehlt FTT dem Reisenden daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall.

1.10. Informationspflichten des Reisevermittlers

Soweit FTT als Reisevermittler im Sinne des § 651 v Abs. 1 BGB ist, erfüllt FTT die gesetzlichen Informationspflichten vor Reiseanmeldung nach § 651 v Abs. 1 BGB und informiert insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindesteilnehmerzahl, Einreisebestimmungen, Rücktrittentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen etc., soweit diese Informationen nicht bereits vom jeweiligen Reiseveranstalter mitgeteilt worden sind. FTT wird dem Reisenden das jeweilige Formblatt übermitteln.

Soweit FTT Vermittler verbundener Reiseleistungen im Sinne des § 651 w Abs. 1 BGB ist, wird FTT den Reisenden nach Maßgabe des Artikels 251 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch informieren und dem Reisenden das jeweilige Formblatt aushändigen.

1.11. Obliegenheitsverpflichtungen des Reisenden/Weiterleitung von Mängelanzeigen für Vermittlungstätigkeiten

FTT weist den Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass die AGB des jeweiligen Anbieters als Vertragspartner des Reisenden im Regelfall besondere Pflichten für den Reisenden im Falle von auftretenden Mängeln der Reisedienstleistungen oder auch im Fall des Gepäckverlustes oder ähnlichem enthalten. Dazu zählt insbesondere auch die Beachtung und Einhaltung von Vorgaben des Reiseveranstalters/Leistungsträgers bzw. des jeweiligen Transportunternehmens bei der Abwicklung von Flügen.

Sofern die Reisende die ihm hieraus erwachsenden Obliegenheiten nicht beachtet, kann dies zu einem Verlust von Ansprüchen des Reisenden gegenüber dem Anbieter führen.

Mängel der Vermittlungsleistung von FTT hat der Reisende unverzüglich anzuzeigen und FTT -soweit möglich- Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. FTT gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Reisenden bzgl. der Erbringung der Reiseleistungen umgehend weiterzuleiten. FTT hat den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Mängelanzeigen und Erklärungen des Reisenden in Kenntnis zu setzen.

1.12. Haftung von FTT bei Reisevermittlung

FTT haftet nicht für die Folgen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände wie bspw. Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Pandemien, von denen die Dienste von FTT beeinflusst werden.

FTT haftet ferner nicht für die Erbringung der Reiseleistung und/oder für den Vermittlungserfolg des ihm angetragenen Antrages auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Anbieter, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird. FTT haftet nicht für Verlust, Untergang oder Beschädigung von Reiseunterlagen, sofern diese an den Reisenden versendet werden oder ausgehändigt worden sind. FTT haftet nicht für die von dem jeweiligen Anbieter gemachten Angaben zu der vom Reisenden gewünschten Reise und auch nicht für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder für Leistungsänderungen des Anbieters nach Abschluss des vermittelten Reisevertrages.

Die vorgenannten Ausschlüsse gelten nicht, soweit FTT fehlerhafte und/oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die Haftung von FTT für das Kennenmüssen solcher Umstände auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie oder bei Arglist ist die Haftung von FTT unbeschränkt. Ebenso besteht eine unbeschränkte Haftung für Buchungsfehler nach Maßgabe des § 651x BGB oder in Fällen der Verletzung der Insolvenzabsicherungs- und/oder Informationspflicht nach Maßgabe des § 651w Abs. 4 BGB.

Im Übrigen haftet FTT für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von Bedeutung sind und auf deren Einhaltung der Reisende regelmäßig vertraut oder vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). FTT haftet jedoch nur, soweit diese Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Die Haftung ist in diesem Fall auf den doppelten Wert der vermittelten Touristikleistung begrenzt. In Fällen fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet FTT nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von FTT betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von FTT ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

1.13. Datenschutz bei Vermittlungstätigkeit

FTT ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Reisenden zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 S. 1. Abs. 1 lit. b DS-GVO. Die personenbezogenen Daten der Reisenden werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Buchung verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Reisenden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass FTT nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Reisende in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingewilligt hat.

Das geltende Datenschutzrecht gewährt den Reisenden gegenüber FTT hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten folgende Betroffenenrechte:
Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO, Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DS-GVO, Recht auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DS-GVO, Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19 DS-GVO, Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO, Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO sowie Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DSGVO.

Der Reisende kann sich in Fragen des Datenschutzes an das FTT unter frank@travellounge-theuerkorn.de oder an die Adresse der FTT wenden.

1.14. Streitbeilegungsverfahren/Verbraucher-Schlichtungsstelle

FTT ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle auch nicht teil

Stand 12/2022