Formblatt § 651 BGB
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden für die
Vermittlung einer Pauschalreise
nach § 651 a des Bürgerlichen Gesetzbuches
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU‑Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Israel-Explorer, eine Marke der Travellounge-Theuerkorn trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen (Travellounge-Theuerkorn, Hülsdonkstr. 1, 47877 Willich,
+4921544727155, info@israel-explorer.de) über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Travellounge Theuerkorn verweigert werden.
Formblatt für Reiseversicherung (falls im Reisepreis inkludiert)
Erstinformation gemäß § 66 VVG (erlaubnisfreier Reiseannexvertrieb)
Israel-Explorer
Eine Marke der Travellounge Theuerkorn
Inhaber Frank Theuerkorn
Hülsdonkstr. 1
47877 Willich
Wir vermitteln Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß § 34d
Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO).
Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632, 10006 Berlin
Telefon: 0800 3696000, Fax: 0800 3699000
E‑Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Homepage: www.versicherungsombudsmann.de
Liebe Reisefreunde,
aufgrund der anhaltenden Gefahren bieten wir bis auf Weiteres keine Reisen nach Israel an.
Sie suchen eine Alternative? Gerne sind wir für Sie da! Besuchen Sie uns unter www.travellounge-theuerkorn.de